Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 03.07.2009

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   OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09   

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OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09 (https://dejure.org/2009,16356)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 EO 136/09 (https://dejure.org/2009,16356)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 (https://dejure.org/2009,16356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    SGB-VIII § 35a; SGB-VIII § 41; VwGO § 123
    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe; (drohende) Teilhabebeeinträchtigung; Prognose; Legasthenie; Schulausbildung; Scheitern; Eilrechtsschutz; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Verwaltungsverfahren; Sachaufklärung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine "integrative Lerntherapie" sowie für eine "Englisch- Legasthenie-Therapie"; Drohende Teilhabebeeinträchtigung als Voraussetzung des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen jugendhilferechtlicher ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 35a; ; SGB VIII § 41; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a; SGB VIII § 41; VwGO § 123
    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht - Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht: Eingliederungshilfe; (drohende) Teilhabebeeinträchtigung; Prognose; Legasthenie; Schulausbildung; Scheitern; Eilrechtsschutz; Anordnungsanspruch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    Dies kommt in Betracht etwa bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder einer Vereinzelung in der Schule, nicht hingegen schon bei bloßen Schulproblemen und Ängsten, die auch andere Kinder bzw. Jugendliche teilen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 - NDV-RD 1999, 71 = FEVS 49, 487 zur Vorschrift des § 35a SGB VIII in der früheren Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 1996 [BGBl. I S. 1088]; ferner Vondung in LPK-SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 35a Rn. 7, und Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. Auflage 2007, § 35a Rn. 11 m. w. N.).

    Entsprechende Einschätzungen sachverständiger Stellen sind indessen mangels eigener Sachkunde des Gerichts regelmäßig unverzichtbar, um die - wie hier - vorläufigen tatsächlichen Feststellungen treffen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 - NDV-RD 1999, 71 = FEVS 49, 487; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. November 1997 - 9 S 1462/96 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    In Fällen dieser Art liegt ein Regelungsanspruch nur dann vor, wenn der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; ferner Senatsbeschluss vom 30. Januar 2001 - 3 EO 862/00 - ThürVGRspr. 2001, 138 = ThürVBl. 2002, 10 = FEVS 52, 329) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 9 S 1462/96

    Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung: zum Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    Entsprechende Einschätzungen sachverständiger Stellen sind indessen mangels eigener Sachkunde des Gerichts regelmäßig unverzichtbar, um die - wie hier - vorläufigen tatsächlichen Feststellungen treffen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 - NDV-RD 1999, 71 = FEVS 49, 487; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. November 1997 - 9 S 1462/96 - zitiert nach Juris).
  • VG Sigmaringen, 25.01.2005 - 4 K 2105/03

    Jugendhilfe; zur Eingliederungshilfe bei Legasthenie

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    Dementsprechend können schlechte schulische Leistungen aufgrund einer Legasthenie für sich betrachtet kein Teilhabedefizit i. S. v. § 35a SGB VIII begründen (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Januar 2005 - 4 K 2105/03 - JAmt 2005, 246).
  • VG Oldenburg, 02.11.2004 - 13 B 3835/04

    Eingliederungshilfe für Jugendlichen nur bei seelischer Gesundheitsstörung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    Wird das Begabungspotential eines jungen Menschen mit einem bestimmten Schulabschluss nicht ausgeschöpft, stellt dies die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft noch nicht in Frage (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 2. November 2004 - 13 B 3835/04 - Juris, Rn. 17).
  • OVG Thüringen, 30.01.2001 - 3 EO 862/00

    Sozialhilferecht; Regelungsanordnung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Anordnungsgrund;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.06.2009 - 3 EO 136/09
    In Fällen dieser Art liegt ein Regelungsanspruch nur dann vor, wenn der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; ferner Senatsbeschluss vom 30. Januar 2001 - 3 EO 862/00 - ThürVGRspr. 2001, 138 = ThürVBl. 2002, 10 = FEVS 52, 329) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • OVG Thüringen, 19.01.2017 - 3 KO 656/16

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulietherapie im Rahmen der

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 - juris) einen Wahrscheinlichkeitsgrad jedenfalls von mehr als 50 % voraus (vgl. Vondung, in LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdn. 8 m. w. N.; Fischer, in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. Aufl. 2007, § 35a Rdn. 12 m. w. N.; Kunkel, JAmt 2007, 17); womit allerdings keine Festlegung der prozentualen Beeinträchtigung, etwa wie im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren verbunden ist, sondern, dass im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände mehr Gründe für eine zu erwartende Teilhabebeeinträchtigung vorliegen müssen als dagegen.

    Da es deren Ziel ist, für von einer seelischen Behinderung bedrohte junge Menschen den Eintritt einer solchen Behinderung zu verhindern (§ 35a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 53 Abs. 3 SGB XII), ist der Beginn der Bedrohung so früh - aber auch nicht früher - anzusetzen, dass noch erfolgversprechende Eingliederungshilfemaßnahmen gegen den Eintritt der Behinderung eingesetzt werden können (Beschluss des Senats vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 - vgl. Fischer, in Schellhorn/Fischer/Mann, a. a. O., § 35a Rdn. 12 m. w. N.).

    Erfolg versprechende Eingliederungshilfemaßnahmen können daher auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gegen den Eintritt der Behinderung eingesetzt werden (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer

    Dabei ist eine derartige Teilhabebeeinträchtigung beispielsweise anzunehmen bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen oder Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. August 2005 - 5 C 18.04 - Urt. v. 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, jeweils zit. nach JURIS; zuletzt OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. April 2012 - 3 L 716/09 -, n.v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 - VGH Bayern, Beschl. v. 29. November 2010 - 12 ZB 09.2199 - VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 A 143/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 4 LC 514/07 - OVG Thüringen, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N; Münchener Kommentar zum BGB, 6. A., Bd. 8, SGB VIII, § 35a Rdnr. 3; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 35a Rdnr. 39, 40; Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, § 35a Rdnr. 33, 40; Jung, SGB VIII, 2. A., § 35a Rdnr. 7, 8; vgl. auch Jahn, SGB VIII, § 35a Rdnr. 5, 7, 8; Hauck, SGB VIII, § 35a Rdnr. 29, 64: nachhaltige Beeinträchtigung der sozialen Funktionstüchtigkeit).
  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Eine Teilhabebeeinträchtigung im schulischen Bereich ist erst bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt, bei einer Vereinzelung in der Schule und in ähnlich schwerwiegenden Fällen anzunehmen; nicht aber bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die auch andere Kinder und Jugendliche in ähnlicher Weise teilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.11.1997 - 9 S 1462/96 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; Thür. OVG, Beschl. v. 10.06.2009 - 3 EO 136/09 -, juris Rn. 5; VG Augsburg, Beschl. v. 20.04.2011 - 3 E 11.444 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.2015 - 12 B 1493/14 -, juris Rn. 9; OVG Sachs.-Anhalt, Beschl. v. 17.02.2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 31; von Koppenfels-Spies in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a Rn. 38 f. m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 12 B 870/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer ABA-Therapie

    vgl. ThürOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 12 ZB 11.1742 -, juris, und Urteil vom 23. Februar 2011 - 12 B 10.1331 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 7 K 623/12 -, juris; v. Koppenfels-Spies, jurisPK-SGB VIII, 1. Auflage 2014, § 35a Rn. 37; Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 35a Rn. 19; Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, 4. Auflage 2012, § 35a Rn. 11; Vondung, in: LPK-SGB VIII, 5. Auflage 2014, § 35a Rn. 19; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand VI/14, § 35a Rn. 29; Kunkel, JAmt 2007, 17 (18).
  • OVG Thüringen, 19.11.2014 - 3 EO 676/14

    Übernahme von Privatschulkosten als Eingliederungsmaßnahme nach SGB 8 § 35a

    In Fällen dieser Art liegt ein Regelungsanspruch nur dann vor, wenn der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; ferner Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -, juris und vom 30. Januar 2001 - 3 EO 862/00 - ThürVGRspr.
  • OVG Thüringen, 22.05.2018 - 3 EO 192/18

    Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter in Form des persönlichen Budgets im

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 - juris) einen Wahrscheinlichkeitsgrad jedenfalls von mehr als 50 % voraus (vgl. Vondung, in LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdn. 8 m. w. N.; Fischer, in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. Aufl. 2007, § 35a Rdn. 12 m. w. N.; Kunkel, JAmt 2007, 17).
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   OVG Thüringen, 03.07.2009 - 3 EO 136/09   

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  • Wolters Kluwer

    Drohende Teilhabebeeinträchtigung als Voraussetzung eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 35a; SGB VIII § 41; VwGO § 123
    Drohende Teilhabebeeinträchtigung als Voraussetzung eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe

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